− Der Rekurrent habe sich bei der zuständigen Sachbearbeiterin massiv im Ton vergriffen, was verschiedene Zeugen bestätigen könnten. So sei der Leiter der Abteilung Sicherheit auf den Vorfall aufmerksam geworden, obschon sich dessen Büro relativ weit entfernt von der Bauverwaltung befinde, so dass er sich zum Einschreiten veranlasst gesehen habe.