Es sei praxisfremd und absurd, zu verlangen, dass das Einwohneramt, welches Kundenkontakt am Schalter unterhalte, mit der Weiterleitung des Fax nicht hätte 44 Minuten zuwarten dürfen und dass elektronische Postfächer im Minutentakt geleert werden müssten. Der diesbezügliche Dialog wäre im Übrigen nicht zu führen, wenn der Rekurrent schon mit der Rekurseingabe an den Gemeinderat eine vollständige Begründung abgegeben hätte.