H. Mit Duplik vom 25. August 2014 führte der Gemeinderat zusammengefasst Folgendes aus: − Aufgrund des zeitlichen Ablaufs habe dem Gemeinderat die Möglichkeit gefehlt, das kurzfristig per Fax eingereichte Schreiben des Rekurrenten in die Beratung vom 5. Mai 2014 miteinzubeziehen. Es sei praxisfremd und absurd, zu verlangen, dass das Einwohneramt, welches Kundenkontakt am Schalter unterhalte, mit der Weiterleitung des Fax nicht hätte 44 Minuten zuwarten dürfen und dass elektronische Postfächer im Minutentakt geleert werden müssten.