Seite 7/20 − Der Marktverband habe sich gegenüber der Gemeinde Z.___ nicht über eigene Wahrnehmungen geäussert. Die Äusserungen des Verantwortlichen des Marktverbandes, der selber Marktfahrer sei, zeigten lediglich, dass die Marktfahrer der Willkür der Marktkommission ausgesetzt seien. Diese Willkür werde von der Vorinstanz rechtsmissbräuchlich als ihr Ermessenspielraum angesehen.