− Am Markt in W.___ sei nach der Pensionierung des bisher jeweils berücksichtigten Eisverkäufers ein Schweizer Eisverkäufer statt des Rekurrenten berücksichtigt worden, obschon sich der Rekurrent schon seit Jahren beworben hatte. Der Rekurrent gehe davon aus, dass er in gewissen Fällen als Ausländer nachteilig behandelt werde. Die von der Gemeinde W.___ angeführte Marktchefin von U.___ sei überdies selber Marktfahrerin und deshalb auf den Goodwill der Gemeinden angewiesen, was bei der Beweistauglichkeit von allfälligen Ausführungen ihrerseits zu berücksichtigen wäre.