Seiner Eingabe legte der Gemeinderat ein Schreiben der Gemeinde X.___ vom 5. Juni 2014 und eine E-Mail der Gemeinde W.___ vom 30. Juni 2014 bei. Gemäss dem Schreiben der Gemeinde X.___ war A.___ trotz einer Absage einfach am X.___er Markt vom 14. August 2011 erschienen und habe sich vom Marktchef nicht vom Platz weisen lassen. Neben vielen Beschimpfungen und Drohungen habe er die Präsidentin der dortigen Marktkommission privat belästigt und einen regelrechten Telefonterror betrieben. Gemäss der E-Mail der Gemeinde W.___ sei A.___ am Markt in V.___ ebenfalls einfach am Markt erschienen.