− Die Behauptung des Rekurrenten, wonach sich die Sachbearbeiterin der Bauverwaltung negativ gegenüber Dritten über ihn geäussert hätte, sei reine Spekulation und treffe nicht zu. − Die Gemeinde Z.___ habe kein Interesse daran, den Rekurrenten gegenüber Dritten in ein schlechtes Licht zu rücken. Aufgrund der Rückmeldungen aus anderen Gemeinden sei aber davon auszugehen, dass auch andere Märkte den Rekurrenten nicht berücksichtigen würden. Dafür könne nicht die Gemeinde Z.___ verantwortlich gemacht werden.