Dazu führte der Gemeinderat zusammengefasst Folgendes aus: − Die Stellungnahme des Rekurrenten vom 5. Mai 2014 sei zu spät eingegangen. Um 14.36 Uhr sei die Faxmitteilung bei der zentralen Anlaufstelle im Z.___er Rathaus (Einwohneramt) eingegangen und um 15.20 Uhr per E-Mail an den Ratsschreiber weitergeleitet worden. Deshalb habe die Faxmitteilung den Ratsschreiber nicht mehr vor der um 15.00 Uhr beginnenden Gemeinderatssitzung erreicht.