um Verhandlungen mit den Marktkommissionen und nicht um das Verhalten am Markt selber. Auf zahlreichen Märkten in anderen Gemeinden – die Rechtsvertreterin zählt 18 Gemeinden auf – habe es nie Reklamationen gegeben, weshalb es an den Haaren herbeigezogen sei, wenn der Gemeinderat behaupte, der Rekurrent stelle ein nicht unerhebliches Risiko für negative Auswirkungen auf die Gesamtveranstaltung dar.