− Der Rekurrent habe schon im Jahr 2013 eine Absage erhalten, worauf ihm die Sachbearbeiterin der Bauverwaltung versprochen habe, sie werde im Jahr 2014 sehen, was sich machen lasse. Als der Rekurrent im Jahr 2014 wieder eine Absage erhalten habe, habe er sich persönlich bei der Sachbearbeiterin gemeldet, wobei es zu einem lauteren Wortwechsel gekommen sei. Dabei seien aber keine bösen Worte gefallen. Daraufhin habe sich die Sachbearbeiterin beim Marktverband über den Rekurrenten erkundigt und sich dabei negativ über den Rekurrenten geäussert.