Seite 4/20 Als Begründung führte die Rechtsvertreterin des Rekurrenten zusammengefasst Folgendes an: − Der Rekurrent habe ein Interesse an der Beantwortung der sich im Verfahren stellenden Frage, auch wenn die Ablehnung den Jahrmarkt vom tt. bis tt. mmm 2014 betroffen habe. Eine rechtzeitige Bewilligung wäre jeweils nicht möglich, wenn diese jedes Mal im Rekursverfahren erhältlich gemacht werden müsste.