2. Es sei festzustellen, dass die Bewilligung zur Standzuteilung anlässlich des Z.___er Jahrmarkts vom tt. bis tt. mmm 2014 zu Unrecht nicht erteilt wurde. 3. Die Gemeinde Z.___ sei zu verpflichten, dem Rekurrenten anlässlich des Z.___er Jahrmarkts im Frühling 2015 einen Standplatz zuzuteilen. 4. Die Gemeinde Z.___ sei zu verpflichten, den Rekurrenten für die in den Verfahren vor der Gemeinde – Rekursverfahren und Bewilligungsverfahren – aufgelaufenen Parteikosten von CHF 2'656.35 zu entschädigen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Gemeinde Z.___.