Die ergänzende Stellungnahme des Rekurrenten vom 5. Mai 2014 wurde in der ab 15.00 Uhr beginnenden Sitzung des Gemeinderats nicht mehr berücksichtigt. E. Gegen den Rekursentscheid des Gemeinderates erhob A.___s Rechtsvertreterin mit Eingabe vom 15. Mai 2014 Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement mit folgenden Rechtsbegehren: 1. Der Rekursentscheid der Gemeinde Z.___, vertreten durch den Gemeinderat, vom 5. Mai 2014 und die entsprechende Verfügung der Bauverwaltung der Gemeinde Z.___ vom 23. April 2014 seien aufzuheben.