Die Bauverwaltung habe dieses Risiko nicht eingehen wollen und daher nicht willkürlich sondern sachlich begründet gehandelt, als sie dem Rekurrenten einen Standplatz am Jahrmarkt verweigerte. Demgegenüber führe sich das Team der C.___GmbH am Jahrmarkt in Z.___ stets korrekt auf. − Im Übrigen wäre es nicht möglich, dem Rekurrenten derart kurzfristig einen Standplatz zuzuteilen. Der Jahrmarkt 2014 sei restlos belegt und es sei kein einziger Standort mehr verfügbar, der dem Rekurrenten zugewiesen werden könnte.