b. Die Rechtsvertreterin reichte darauf am 5. Mai 2014 um 14.35 Uhr per Fax eine weitere Stellungnahme ein. Darin machte sie eine schädliche und rechtswidrige Kommunikation zwischen der Bauverwaltung bzw. der Marktkommission Z.___ und dem Marktverband geltend. Die Sachbearbeiterin der Bauverwaltung habe sich im April 2014 beim Marktverband erkundigt, ob der Rekurrent überhaupt eine Bewilligung als Marktfahrer besitze. In der Folge habe ein Mitglied des Marktverbands den Rekurrenten gewarnt, er werde ihm in Zukunft keinen Standplatz am Markt in Y.___