Die Bauverwaltung begründete die ablehnende Verfügung mit der begrenzten Kapazität des Z.___er Jahrmarkts. 74 Zusagen stünden 35 Absagen gegenüber. Weiter führte die Bauverwaltung aus, bei der Auswahl werde auf ein ausgewogenes und marktgerechtes Angebot geachtet. Das entsprechende Angebot an Softeis und Zuckerwatte sei bereits durch die C.___GmbH (D.___) abgedeckt, weshalb A.___ nicht berücksichtigt werden könne. An den Märkten in der ganzen Schweiz sei es üblich, dass Marktfahrer, welche Mitglied des Marktverbandes seien und schon mehrere Jahre am selben Markt teilnehmen würden, Anspruch auf einen Standplatz hätten. Dies treffe auf D.___ zu.