Die Vorinstanz intervenierte zwar am 29. August 2012 gegen ein ihrer Ansicht nach baurechtswidriges Aufstellen von Tischen im Aussenbereich des "C.___", ordnete aber nie irgendwelche konkreten Massnahmen an. Auch das Nichteinhalten der Schliessungszeiten hatte keine direkte Reaktion der Vorinstanz gegenüber der Rekurrentin zur Folge. Erst als die Vorinstanz erfuhr, dass die Rekurrentin das Rauchverbot im "C.___" nicht durchsetzte und nachdem es am 9. April 2013 wieder zu einer Intervention der Kantonspolizei wegen zu lauter Musik im "C.___" gekommen war, reagierte die Vorinstanz, nun aber direkt mit dem Patententzug.