Zu berücksichtigen ist auch, dass die Vorinstanz die Rekurrentin nie formell und mit Hinweis auf einen möglichen Patententzug verwarnte. Zwar teilte die Vorinstanz der Rekurrentin am 13. Juli 2012 mit, es seien Klagen gegen den "C.___" eingegangen. In der Folge kümmerte sich die Vorinstanz aber nicht mehr gross um die Situation im "C.___" und überliess die Aufsicht weitgehend der Kantonspolizei. Die Vorinstanz intervenierte zwar am 29. August 2012 gegen ein ihrer Ansicht nach baurechtswidriges Aufstellen von Tischen im Aussenbereich des "C.___", ordnete aber nie irgendwelche konkreten Massnahmen an.