Es lässt sich also aus den Akten nicht zuverlässig erkennen, ob der Rekurrentin die am Jahrmarkt geltenden Schliessungszeiten wirklich mitgeteilt worden waren. Auch ist offen, ob die Rekurrentin für die Nacht von Mittwoch, 11. Oktober 2012 auf Donnerstag, 12. Oktober 2012 gar keine Bewilligung für verkürzte Schliessungszeiten hatte, da sie nur für die darauffolgende Nacht um eine Bewilligung ersucht hatte, wie die Gemeindeverwaltung im Mail vom 17. Oktober 2012 an die Kantonspolizei ausführt.