Zwar geht aus dem Rapport der Kantonspolizei vom 3. November 2012 hervor, dass die Rekurrentin eine Ordnungsbusse von Fr. 100.-- wegen Nichteinhalten der Schliessungszeiten bezahlt habe. Aufgrund der Bussenhöhe muss angenommen werden, dass damit das Nichteinhalten der Schliessungszeiten um eine Stunde in der Nacht von Mittwoch, 11. Oktober 2012 auf Donnerstag, 12. Oktober 2012 geahndet worden war.