- Bei der Intervention vom 28. August 2012 stellte die Kantonspolizei fest, dass sich nicht nur auf der Terrasse des "C.___" Gäste befanden, sondern auch beim benachbarten Restaurant E.___. Die Lärmemissionen an diesem Datum scheinen also nicht allein vom "C.___" verursacht worden zu sein; - Bei den Beanstandungen wegen der lauten Musik geht aus allen Rapporten der Kantonspolizei nicht hervor, ob die Musik im Freien hörbar war, weil Fenster und/oder Türen der Bar offen standen.