Verpflichtungen aus bösem Willen oder Nachlässigkeit nicht erfüllt. 4.3. Der Begriff des Charakters bezieht sich - soweit er nicht nur deskriptiv verwendet wird - auf die Fähigkeit, sich moralisch richtig verhalten zu können. Dabei muss zwischen Recht und Moral unterschieden werden. Bei der Moral geht es um die Abgrenzung zwischen gut und böse, während Recht auf der Abgrenzung rechtmässig/unrechtmässig beruht. Dementsprechend wird nicht jeder, der gegen eine Rechtsvorschrift verstösst, von der Gesellschaft als "böse" betrachtet.