Seite 8/19 zu entziehen. Das öffentliche Interesse gebietet nur, schützenswerte Polizeigüter vor der Gefährdung durch schlecht geführte Gastwirtschaftsbetriebe zu schützen. Dementsprechend geht es bei der Voraussetzung der charakterlichen Eignung in erster Linie darum, Personen, bei denen eine Gefährdung von Polizeigütern voraussehbar oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist - wie straffällige bzw. kriminelle Personen - von der Führung eines Gastwirtschaftsbetriebs auszuschliessen. Die persönlichen Eigenschaften eines Gesuchstellers sind auf diesen Zweck hin zu prüfen.