Seite 6/19 N. Der Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartements gab der Rekurrentin mit Schreiben vom 1. Juli 2013 Gelegenheit, sich nochmals zu den Argumenten der Vorinstanz zu äussern. Gleichzeitig forderte er den Vertreter der Rekurrentin auf, eine aktuelle Vollmacht einzureichen und Auskunft zu geben, ab wann A.___ gesundheitlich wieder in der Lage sein werde, als Patentinhaberin im "C.___" tätig zu sein.