Aufgrund ihrer finanziellen und persönlichen Probleme sei sie zum Zeitpunkt der Kontrollen durch das Lebensmittelinspektorat im März 2013 "durch seelische Überlastung" nicht in der Lage gewesen, das Rauchverbot gegenüber ihren Gästen durchzusetzen. L. Der Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartements gab der Vorinstanz mit Schreiben vom 13. Juni 2013 Gelegenheit, zum Rekurs Stellung zu nehmen. Gleichzeitig teilte er der Rekurrentin mit, dass ihr Rekurs von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung habe und dass vorläufig auf einen Kostenvorschuss verzichtet werde.