Der Gemeinderat begründete den Patententzug vor allem damit, dass A.___ wiederholt gegen das Rauchverbot verstossen habe. Zudem habe sie eine Rechnung der Gemeinde aus dem Jahr 2012 in der Höhe von Fr. 300.-- (Bezug von Trinkbechern am Jahrmarkt) noch nicht bezahlt und die Gebühr für das Patent habe mittels Betreibung eingetrieben werden müssen. Im Weiteren seien gegen A.___ seit ihrem Zuzug nach Z.___ insgesamt 23 Betreibungen mit einem Betrag von total Fr. 24'737.10 registriert worden. Angesichts dieser Umstände seien die charakterliche Eignung sowie die Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung im Sinn von Art. 7 des Gastwirtschaftsgesetzes (sGS 553.1;