Der behandelnde Arzt stellte neben einem eingekapselten Bluterguss nach Weichteilquetschung ein posttraumatisches Belastungsstörungssyndrom fest und attestierte A.___ wegen des Traumas eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit ab dem 8. Mai 2013. Seite 4/19 H. Am 11. Mai 2013 ging bei der Kantonspolizei um 23:25 Uhr eine Meldung ein, dass beim "C.___" Lärm verursacht werde. Bei der Kontrolle durch zwei Polizeipatrouillen um 00:17 Uhr wurden ca. 10 Personen vor der Bar angetroffen, die "rege Gespräche miteinander führten".