Der eingeschriebene Brief konnte A.___ allerdings nicht zugestellt werden und wurde nach unbenutztem Ablauf der Abholfrist von der Post am 29. April 2013 an die Gemeinde Z.___ zurückgeschickt. Diese schickte den Brief am 2. Mai 2013 nochmals mit normaler Post an A.___, mit dem Hinweis, dass nicht abgeholte, eingeschriebene Briefe als zugestellt gelten würden.