e. Gemäss Polizeirapport vom 3. November 2012 wurde A.___ mit einer Ordnungsbusse von Fr. 100.-- gebüsst, weil sie anlässlich des Z.___er Jahrmarkts in der Nacht vom Mittwoch auf den Donnerstag 11. Oktober 2012 die Schliessungszeit um eine Stunde nicht eingehalten hatte. A.___ hatte hierzu geltend gemacht, sie sei davon ausgegangen, dass am Jahrmarkt Freinacht sei. Die Gemeindekanzlei Z.___ teilte der Polizei hingegen mit, dass A.___ die Schliessungszeit von 03:00 Uhr sowohl mündlich als auch schriftlich mitgeteilt worden sei. Das entsprechende Schreiben vom 9. Oktober 2012 befindet sich allerdings nicht in den eingereichten Akten.