Seite 17/19 amtlichen Kosten von Fr. 1'500.-- (Nr. 10.01 des Gebührentarifs für die Kan- tons- und Gemeindeverwaltung; sGS 821.5) sind demzufolge solidarisch den Rekurrenten A.___ und B.___ aufzuerlegen. Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.-- ist anzurechnen.