5. Im Ergebnis ist der Rekurs gutzuheissen, soweit die Rekurrenten verlangen, dass neben der Vordertüre auch die Hintertüre der E.___-Bar nicht zu Lüftungszwecken geöffnet werden darf. Die übrigen Anträge der Rekurrenten sind abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist.