Seite 16/19 G.___strasse liegt in einem Bereich, der bei geöffneter Hintertüre durch die E.___-Bar beeinträchtigt werden kann. Im Ergebnis ist es daher notwendig, neben dem Vordereingang zur Seestrasse hin auch die Hintertüre der E.___- Bar geschlossen zu halten, d.h. nicht zu Lüftungszwecken zu öffnen. Der Rekurs ist diesbezüglich gutzuheissen. 4. Insofern die Rekurrenten eine Ergänzung der Patentverfügung vom 26. März 2013 beantragen, wonach bei einem Patententzug gegenüber D.___ gleichzeitig ein neues Patent für die E.___-Bar auf angemessene Dauer zu verweigern sei, gilt Folgendes: