Zwar mag es zutreffen, dass Lärmemissionen vorallem im Bereich eines Haupteingangs entstehen, da sich dort erfahrungsgemäss die meisten Leute aufhalten. Auch ist es so, dass ein Grossteil der Einsprecher und Rekurrenten im zuvor durchgeführten Baubewilligungsverfahren wegen der Lage ihrer Liegenschaften hauptsächlich ein Problem mit dem Vordereingang der E.___-Bar bekundeten. Diese Umstände vermögen es aber nicht zu rechtfertigen, dass Anwohner, deren Liegenschaften ganz oder teilweise im rückwärtigen Bereich der E.___-Bar liegen, sich weiterhin durch Stimmen, Gelächter und Musik aus der E.___-Bar belästigen lassen müssen. Insbesondere die Liegenschaft des Rekurrenten B.___ an der