Die Auflage des Gemeinderats Z.___ erschien insofern notwendig, als damit verhindert werden sollte, dass Stimmen, Gelächter und Musik aus der E.___-Bar ins Freie dringen und so vorab am Abend und in der Nacht die Nachbarschaft stören. Zu hinterfragen ist allerdings der Entscheid des Gemeinderats Z.___, die entsprechende Auflage nur für den Haupteingang und nicht für alle Türen der E.___-Bar anzuordnen. Zwar mag es zutreffen, dass Lärmemissionen vorallem im Bereich eines Haupteingangs entstehen, da sich dort erfahrungsgemäss die meisten Leute aufhalten.