3.4 Gemäss Einsprache-Entscheid des Gemeinderats Z.___ zur Baubewilligung Nr. 81/2011 vom 10. November 2011 richtet sich die E.___-Bar an ein vorwiegend jüngeres Publikum. Laute Gespräche, Zurufe, Lachen, Diskussionen sowie das Starten und Wegfahren von Fahrzeugen würden dort auch abends auftreten und seien deutlich hörbar. Dasselbe gelte, wenn Gäste sich während Rauchpausen im Freien aufhielten. Weiter sei im Lokal eine Musikanlage installiert. Gesamthaft beurteilt führe dies zu Lärmeinwirkungen, welche in der Nachbarschaft deutlich hörbar seien (vgl. Protokollauszug des Gemeinderats Z.___ zum Geschäft Nr. 527; E. 7.2).