Immerhin ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass bei fortwährender Untätigkeit einer Gemeinde die entsprechende Aufsichtsbehörde – in diesem Fall das Volkswirtschaftsdepartement – die Gemeinde zu einem Einschreiten anhalten könnte. Aufsichtsrechtliche Massnahmen werden aber weder von den Rekurrenten verlangt noch drängen sich solche auf, hat sich der Gemeinderat Z.___ doch mit dem unter Auflagen verfügten Gastwirtschaftspatent bemüht, seine Verpflichtungen wahrzunehmen und einen Ausgleich zwischen den Interessen des Patentinhabers und denjenigen der betroffenen Nachbarn zu erzielen.