1.6 Der Patentverfügung vom 26. März 2013 fügte die Vorinstanz zunächst die falsche Rechtsmittelbelehrung an, wonach die Verfügung beim Gemeinderat Z.___ anzufechten wäre, so dass die Überweisung des Rekursverfahrens an das zuständige Volkswirtschaftsdepartement erst erfolgte, als die Rekurrenten ihre Anträge bereits gestellt hatten. Aus diesem Grund bleibt unklar, ob der Antrag 2 der Rekurrenten, wonach "bei Entzug des Patentes gegenüber dem Patentinhaber gleichzeitig das Patent für den Betrieb auf angemessene Dauer zu verweigern sei", darauf gerichtet war, eine zusätzliche Bestimmung in die Patentverfügung aufzunehmen oder ob damit nur ein bestimm-