1.3 Der Gemeinderat Z.___ macht geltend, die Auflagen und Betriebsvorschriften seien bereits Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens gewesen. Die im Baubewilligungsverfahren verfügten Auflagen und Betriebsvorschriften seien analog in das Gastwirtschaftspatent übernommen worden, weshalb auf die neuerlichen Vorbringen der Rekurrenten im Verfahren betreffend Gastwirtschaftspatent nicht mehr einzutreten sei.