Die Rekurrenten wohnen an der G.___strasse und damit in unmittelbarer Nähe der E.___-Bar, welche an der G.___strasse liegt. Die Rekurrenten sind daher als direkte Nachbarn durch die Verfügung vom 26. März 2013 unmittelbar und in höherem Ausmass als ein beliebiger Dritter oder die Allgemeinheit in ihren eigenen Interessen aktuell betroffen. Im Baubewilligungsverfahren Nr. 81/2011 der Gemeinde Z.___ für die E.___-Bar wurden sie deshalb als Anstösser direkt per Bauanzeige über das geplante Vorhaben informiert. Sie sind daher auch im vorliegenden Verfahren zum Rekurs berechtigt.