e. Am 6. November 2013 stellte der Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartements dem Gemeinderat Z.___ und D.___ die Stellungnahme der Rekurrenten vom 5. November 2013 zu. O. Auf die weiteren Ausführungen der Beteiligten und die Akten des Bauverfahrens wird – soweit entscheidwesentlich – in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen 1. Ob auf den Rekurs eingetreten werden kann, ist von Amtes wegen zu prüfen.