c. Am 22. Oktober 2013 stellte der Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartements dem Rechtsvertreter der Rekurrenten und dem Gemeinderat Z.___ je eine Kopie der Akten des Untersuchungsamts Y.___ zu. d. Der Rechtsvertreter der Rekurrenten reichte am 5. November 2013 eine weitere Stellungnahme ein. Für den Fall, dass die Strafbefehle und weiteren Beanstandungen aus Sicht der Rekursinstanz nicht ausreichten, um die von den Rekurrenten beantragten Massnahmen zu stützen, beantragte er die Edition sämtlicher Einträge in der Registratur der Kantonspolizei und eine Einvernahme zweier Polizisten sowie weiterer in die Kontrollen involvierten Polizeibeamten.