- Ein Strafbefehl gegen D.___ vom 18. Januar 2011 wegen Übertretung des Gastwirtschaftsgesetzes. Am 19. Dezember 2010 um 03.30 Uhr war anlässlich einer Polizeikontrolle festgestellt worden, dass sich in der E.___-Bar noch mehrere Personen aufgehalten hatten, wovon einige auch Getränke vor sich stehen hatten. Zuvor war D.___ offenbar bereits in den Monaten August und September 2010 anlässlich von Polizeikontrollen wegen Widerhandlungen gegen die gesetzlichen Öffnungszeiten mehrmals ermahnt und in einem Fall mit Ordnungsbusse bestraft worden.