- Ein Strafbefehl gegen D.___ vom 26. Januar 2012 wegen Übertretung des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen. In der E.___-Bar war am 10. Dezember 2011 um 22.51 Uhr anlässlich einer Polizeikontrolle festgestellt worden, dass im Lokal geraucht worden war. Auslöser der Polizeikontrolle waren gemäss Polizeirapport vom 23. Dezember 2011 mehrere Reklamationen, welche bei der Gemeinde Z.___ eingegangen waren.