b. Am 11. Oktober 2013 stellte das Untersuchungsamt Y.___ dem Volkswirtschaftsdepartement die Akten betreffend den Betrieb der E.___-Bar zu. Darunter befand sich der vom Rechtsvertreter der Rekurrenten erwähnte Polizeirapport aus der Nacht vom 23./24. August 2013. Die Polizeikontrolle vom 7./8. September 2013 galt dagegen einem anderen Betrieb. In den Akten fanden sich folgende Unterlagen: - Ein Strafbefehl gegen D.___ vom 26. September 2013 wegen Widerhandlung gegen das Gastwirtschaftsgesetz sowie wegen mehrfachen Verstosses gegen die Gesetzgebung zum Schutz vor Passivrauchen. D.___ hatte die Schliessungszeiten nicht eingehalten.