Seite 7/19 − Der künftige Patentinhaber missachte bereits jetzt, obwohl er über gar kein rechtskräftiges Wirtepatent verfügt und der Betrieb nur als Klublokal mit noch stärker eingeschränkten Öffnungszeiten geführt werde dürfte, die verfügten Schliessungszeiten und überwirte insbesondere an den Wochenenden. Die Vorinstanz habe dies bei ihren geltend gemachten Kontrollen bis dato offenbar nicht festgestellt.