Es sei offensichtlich, dass diese Auflagen im Patent zum Schutz der Nachbarn erlassen worden seien. Da die Rekurrenten in unmittelbarer Nähe des Betriebs wohnten, seien sie durch die Betriebsführung unmittelbar und stärker als Drittpersonen betroffen und damit ohne Weiteres zum Rekurs legitimiert. Die Rekurrenten hätten zudem schon im Baubewilligungsverfahren Parteistellung im Patenterteilungsverfahren beansprucht.