Seite 6/19 30. Oktober 2012 gewesen und analog in das Patent vom 26. März 2013 übernommen worden. Die Baubewilligungen seien in Rechtskraft erwachsen. Die Rekurrenten seien im Baubewilligungsverfahren Partei gewesen und hätten sich dort vollumfänglich einbringen können. Auf eine weitere Ergänzung der Auflagen im Patentverfahren gemäss den Anträgen 1a und 1b der Rekurrenten sei daher zu verzichten bzw. darauf nicht einzutreten. − Die Anträge 1c und 2 der Rekurrenten seien Bestandteil des gültigen Gastwirtschaftsgesetzes.