Nachdem das Patent noch nicht rechtskräftig sei, könne wohl ausgeschlossen werden, dass die Schliessungszeit für einen Anlass verkürzt worden sei. Diese Vorfälle stellten eine krasse Verletzung der verfügten Betriebsvorschriften dar. D.___ als Patentinhaber sei offensichtlich nicht in der Lage, sich an die Betriebsvorschriften zu halten. Weder seien die Öffnungszeiten beachtet noch das Verbot eingehalten worden, im Freien zu wirten. Zudem sei auch die Türe nicht ständig geschlossen gehalten worden.