Gegen 2.00 Uhr seien weitere Gäste gekommen. Der Schriftzug "OPEN" habe bis 2.20 Uhr geblinkt, als der Wirt oder seine Vertreterin das Lokal verlassen habe. Einige Gäste hätten sich aber noch bis 3.00 Uhr bei brennendem Aussenlicht neben dem Lokal unterhalten. Einzig der Lärmpegel sei während der ganzen Nacht etwas niedriger als früher gewesen. Auch in der Nacht vom 11./12. Mai 2013 sei die E.___-Bar bis morgens 3.00 Uhr geöffnet gewesen, verbunden mit der entsprechenden Nachtruhestörung. Nachdem das Patent noch nicht rechtskräftig sei, könne wohl ausgeschlossen werden, dass die Schliessungszeit für einen Anlass verkürzt worden sei.