− Die Baubewilligung vom 30. Oktober 2012 sei seit längerer Zeit rechtskräftig. Die dort verfügten Betriebsvorschriften seien in das vorliegend angefochtene Patent übernommen worden, gälten aber bereits heute schon vollumfänglich. Der Patentinhaber D.___ halte sich überhaupt nicht an die Auflagen. In der Nacht vom 9./10. Mai 2013 sei die Bar erneut wieder viel zu lange offen gewesen. Bis 1.00 Uhr seien Gäste auf Hockern unmittelbar neben der Eingangstüre gesessen. Nachher hätten sie sich im Innern des Lokals aufgehalten. Gegen 2.00 Uhr seien weitere Gäste gekommen.